Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen
Osman Öztopcu, OsAI — KI-Beratung & Entwicklung, Karolingerstraße 55, 70736 Fellbach (im Folgenden „OsAI“ oder „Auftragnehmer“)
und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“), die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden keine Verträge abgeschlossen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, OsAI hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn OsAI in Kenntnis abweichender AGB die Leistung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsgegenstand & Vertragstyp
(1) Gegenstand der Leistungen sind insbesondere:
- Beratungs- und Schulungsleistungen zu Künstlicher Intelligenz (z. B. Quickcheck, Workshop)
- Konzeption, Entwicklung und Implementierung von KI- und Web-Lösungen (z. B. Chatbots, Automatisierungen, Websites)
(2) Beratungs- und Schulungsleistungen werden als Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) erbracht. OsAI schuldet die fachgerechte Ausführung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder ideellen Erfolg.
(3) Konzeptions-, Entwicklungs- und Implementierungsleistungen werden als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) erbracht, soweit ein konkretes Arbeitsergebnis (z. B. eine funktionsfähige Anwendung, eine fertige Website) geschuldet ist. Welcher Vertragstyp gilt, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.
(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem separaten Leistungsschein. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).
(5) Hinweis zur Funktionsweise generativer KI: Im Rahmen von KI-Implementationen kommen sog. „Generative-AI“-Modelle (z. B. GPT, Claude, Gemini) zum Einsatz, deren Ausgaben probabilistisch erzeugt werden und im Einzelfall sachlich unzutreffend, unvollständig oder erfunden („Halluzinationen“) sein können. OsAI gestaltet KI-Workflows so, dass die fachliche Prüfung durch den Auftraggeber oder durch geeignete technische Kontrollmechanismen (z. B. Human-in-the-Loop, Validierungs-Routinen, Quellenangaben) sichergestellt ist; die abschließende inhaltliche Verantwortung für jeden produktiv eingesetzten KI-Output verbleibt jedoch beim Auftraggeber. Näheres regelt § 9 Abs. 5.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von OsAI sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (E-Mail, Auftragsbestätigung) durch den Auftraggeber zustande. Bei Buchungen über das Online-Buchungstool (Cal.com) kommt der Vertrag mit der Buchungsbestätigung zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt OsAI alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die auf eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend. Daraus resultierender Mehraufwand kann gesondert nach Aufwand abgerechnet werden.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder den auf der Website angegebenen Festpreisen. Alle Preise verstehen sich in Euro, netto. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung wie folgt zu zahlen:
- Beratung & Workshops: sofort nach Leistungserbringung gegen Rechnung, zahlbar binnen 14 Tagen ohne Abzug.
- Implementation-Sprints: 50 % bei Auftragsbestätigung, 50 % bei Abnahme / Übergabe. Zahlungsziel jeweils 14 Tage ohne Abzug.
(3) Bei Zahlungsverzug ist OsAI berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Verzugspauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 Termine & Leistungsfristen
(1) Vereinbarte Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin gekennzeichnet sind.
(2) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe sowie sonstige von OsAI nicht zu vertretende Umstände verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.
§ 7 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) An sämtlichen im Rahmen eines Werkvertrages geschaffenen Arbeitsergebnissen (z. B. Quellcode, Konzepte, Designs) räumt OsAI dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein, sofern nicht ausdrücklich ein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart wurde.
(2) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Eigentums- und Rechtevorbehalt). Bis dahin ist die Nutzung der Arbeitsergebnisse über den Vertragszweck hinaus unzulässig.
(3) OsAI verbleiben sämtliche Rechte an im Hintergrund eingesetzten eigenen Bibliotheken, Methoden, Vorlagen und Tools (sog. „Background IP“). Dem Auftraggeber wird hieran ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks eingeräumt.
(4) Open-Source-Komponenten: Soweit Arbeitsergebnisse Open-Source-Software (OSS) enthalten, gelten für diese Komponenten die jeweiligen Open-Source-Lizenzen (z. B. MIT, Apache 2.0, BSD). OsAI weist im Übergabe-Dokument auf die enthaltenen OSS-Komponenten und ihre Lizenzen hin. Lizenzpflichten gegenüber den OSS-Urhebern trägt der Auftraggeber als Betreiber des Endprodukts.
(5) Drittanbieter-APIs und Modell-Gewichte: Bei Einbindung externer KI-Dienste (OpenAI, Anthropic, Google, Hugging Face etc.) gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Modell-Gewichte verbleiben beim Anbieter und werden nicht übertragen; lediglich die Integration in das Arbeitsergebnis wird geschuldet.
§ 8 Mängelrechte (Werkvertrag)
(1) Bei Werkleistungen erkennt OsAI die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers (§§ 633 ff. BGB) an.
(2) Erkennbare Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme bzw. Übergabe in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme zu rügen.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Fristen längere Fristen vorsehen.
§ 9 Haftung & Haftungsbegrenzung
(1) OsAI haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von OsAI übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt — der Höhe nach jedoch maximal auf den Betrag der vereinbarten Nettovergütung des betreffenden Auftrags.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von OsAI ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust oder Folgeschäden ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
(5) KI-spezifische Haftungsbegrenzung (Halluzinationen, Modell-Drift): Generative KI erzeugt probabilistische Ausgaben. OsAI haftet nicht für inhaltliche Fehler, Halluzinationen, veraltete Informationen, Bias oder sonst unzutreffende Ausgaben von Drittanbieter-Modellen (z. B. OpenAI, Anthropic, Google), sofern OsAI die nach dem Stand der Technik üblichen Schutzmechanismen (Validierungsroutinen, Quellenangaben, Human-in-the-Loop-Schritte, Sicherheits-Prompts) implementiert hat. Der Auftraggeber stellt sicher, dass produktiv eingesetzte KI-Ausgaben fachlich geprüft werden, bevor sie ungeprüft an Endkunden, Behörden oder Dritte weitergegeben werden. Bei sicherheits-, gesundheits- oder rechtssensiblen Anwendungen (z. B. Medizin, Recht, Finanzberatung) ist die Endverantwortung des Auftraggebers ausdrücklich klargestellt.
(6) Modell-Verfügbarkeit & Preisänderungen Dritter: OsAI haftet nicht für die Verfügbarkeit, Performance oder Preisstabilität von Drittanbieter-Diensten (Hosting, KI-APIs, SaaS-Tools). Nimmt ein Drittanbieter zentrale Funktionen vom Markt oder verändert seine Preisstruktur wesentlich, wird OsAI den Auftraggeber unverzüglich informieren und gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Migration auf eine vergleichbare Lösung planen; der Migrationsaufwand ist jedoch nicht von der ursprünglichen Vergütung umfasst.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere geschäftliche, technische und personenbezogene Daten) auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu halten und ausschließlich zu vertraglichen Zwecken zu verwenden.
(2) OsAI ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und auf Wunsch ein anonymisiertes Fallbeispiel zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Eine Veröffentlichung von Logos oder firmierungsbezogenen Daten erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung.
§ 11 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
(1) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Sofern der Auftraggeber im Rahmen des Vertrags personenbezogene Daten an OsAI weitergibt und OsAI diese im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. OsAI hält hierfür eine Mustervorlage vor und stellt diese auf Anfrage bereit.
(3) Bei Übermittlung in Drittländer (außerhalb EU/EWR) durch eingesetzte Unter-Auftragsverarbeiter (z. B. OpenAI, Anthropic) erfolgt die Übermittlung auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln oder eines Angemessenheitsbeschlusses. Eine Liste der eingesetzten Unter-Auftragsverarbeiter wird im Rahmen der AVV-Anlage offengelegt.
§ 12 EU-AI-Act & Transparenzpflichten
(1) OsAI gestaltet die Zusammenarbeit nach den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 („EU-AI-Act“). Bei der Konzeption eines Use-Cases erfolgt eine erste Einordnung in die Risiko-Klassen des AI-Acts (verbotene Praktiken, Hoch-Risiko, begrenzt-Risiko, minimal-Risiko). Use-Cases, die unter „verbotene Praktiken“ nach Art. 5 AI-Act fallen, werden von OsAI nicht umgesetzt.
(2) Bei Hoch-Risiko-Systemen im Sinne von Art. 6 AI-Act unterstützt OsAI den Auftraggeber bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten (Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Aufzeichnung, Transparenz, Menschliche Aufsicht, Robustheit) im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Pflicht zur Konformitätsbewertung gemäß Art. 43 AI-Act und zur CE-Kennzeichnung trifft den Auftraggeber als Anbieter im Sinne des AI-Acts.
(3) Bei KI-Systemen, die direkt mit natürlichen Personen interagieren (z. B. Chatbots), wird die nach Art. 50 AI-Act vorgeschriebene Transparenzkennzeichnung („Sie interagieren mit einem KI-System“) als Standard implementiert, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das eigene Personal über die für den jeweiligen Use-Case erforderlichen KI-Kompetenzen verfügt (Art. 4 AI-Act, „AI Literacy“). OsAI bietet hierfür flankierende Schulungsleistungen an.
§ 13 Vertragsdauer & Kündigung
(1) Verträge mit einmaligem Leistungsgegenstand (z. B. Quickcheck, Workshop, Sprint) enden mit der Erfüllung.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Wartungsvereinbarungen) können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende von beiden Parteien in Textform gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Außergerichtliche Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odreine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Da OsAI ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB) kontrahiert, besteht keine gesetzliche Teilnahmepflicht; der Hinweis erfolgt freiwillig.
(2) OsAI ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 VSBG).
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Stuttgart, sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren wirtschaftlicher Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Fragen oder Anpassungswünsche zu einzelnen Klauseln vor Vertragsschluss? Eine formlose E-Mail an team@osai.solutions genügt — Sonderregelungen können im Einzelvertrag vereinbart werden.